Allgemeinen Geschäftsbedingungen

HOME Vision PRO – Christopher Emondts

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich:


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote und
Verträge zwischen HOME Vision PRO (HVP) und dem Auftraggeber.

2. Angebot & Vertragsschluss:


Angebote von HVP sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche, elektronische oder mündliche
Auftragsbestätigung durch HVP zustande. 

3. Leistungsumfang :


Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Beauftragung.
Nicht im Angebot enthaltene Leistungen gelten nicht als geschuldet.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die während der Ausführung vereinbart werden,
gelten als Zusatzauftrag und werden gesondert berechnet.

4. Preise & Zahlungsbedingungen:


Alle Preise gelten gemäß Angebot.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag sofort nach
Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei größeren Aufträgen oder bei Neukunden ist HVP berechtigt, eine angemessene
Vorauszahlung oder vollständige Vorkasse zu verlangen.

Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbart werden.

5. Termine & Ausführung:


Termine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
wurden.

Verzögerungen durch Materialverfügbarkeit, höhere Gewalt oder kundenseitige Umstände
verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur
eingeschränkt erbracht werden (z. B. fehlender Zugang, fehlende Freigabe, nicht
anwesend), ist HVP berechtigt, die entstandenen Ausfallzeiten mit 60 % der vereinbarten
Vergütung abzurechnen.

Diese Regelung gilt gleichermaßen für Pauschal- und Einheitspreise.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:


Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind und
notwendige Voraussetzungen (z. B. Strom, Wasser, Baufreiheit) gegeben sind.
Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Abnahme:


Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen gilt die Arbeit als abgenommen.

Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 5
Werktagen, anzuzeigen.

Wird die Leistung genutzt oder keine Mängelanzeige vorgenommen, gilt die Abnahme als
erfolgt.

8. Gewährleistung:


Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB).

Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf bestehende Bausubstanz,
altersbedingten Verschleiß oder auf vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien
zurückzuführen sind.

Für geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur oder Ausführung, die technisch oder
materialbedingt sind, besteht kein Mangelanspruch.

9. Haftung:


HVP haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HVP nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen.

Für Schäden an bestehender Bausubstanz oder an vom Auftraggeber bereitgestellten
Materialien wird keine Haftung übernommen.

10. Eigentumsvorbehalt:


Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von HVP.

Bei Voraus- oder Abschlagszahlungen erfolgt die Materialbeschaffung auftragsbezogen.
Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen, soweit diese für
Materialbestellungen oder erbrachte Leistungen verwendet wurden.

11. Widerrufsrecht (nur Verbraucher):


Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein
gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Der Auftraggeber kann verlangen, dass HVP vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der
Ausführung der Leistung beginnt. In diesem Fall bestätigt der Auftraggeber seine
Kenntnis darüber, dass mit Beginn der Ausführung das Widerrufsrecht erlischt.

Bereits erbrachte Leistungen sowie auftragsbezogen bestellte Materialien sind im Falle
eines Widerrufs zu vergüten.

12. Schlussbestimmungen:


Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HVP. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.